Mietbedingungen/AGB für Buchungen ab 30.01.2022

Ergänzende Informationen und Vorgehensweise bei Buchungen bzgl. des Corona Virus, finden Sie: HIER

 

  • $1) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienhausbuchungen
  • $2) Mietvertrag und Ferienunterkünfte
  • §3) Preisangaben
  • §4) Leistungsumfang
  • §5) Mietzahlung Ferienwohnung und Ferienhäuser
  • §6) Umbuchungen und Änderungen
  • §7) Reiserücktritt
  • §8) Rücktritt Vermieterin
  • §9) Hafrung
  • §10) Übernahme der Ferienunterkunft
  • §11) Gewährleistung und Schadensersatz
  • §12) Kontaktaufnahme mit dem Mieter
  • §13) Sonstiges

 

§1 - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienhausbuchungen

Liebe Feriengäste,
auf unserer Homepage www.norway-fjordhytter.de finden Sie unsere eigenen Ferienhäuser, Fjordhytte 1-7, von denen wir Eigentümer und Vermieterin sind. Alle anderen Ferienobjekte Fjordhytte-8 - 57 werden von uns im Auftrag Norwegischer Eigentümer nur vermittelt. Wir und die Eigentümer der Ferienobjekte halten die Objekte in Ordnung um Ihnen einen bestmöglichen Aufenthalt zu ermöglichen. Norway-Fjordhytter ist nicht Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a Abs. 1 BGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Norway-Fjordhytter (Fa. Manfred Hitzler) im folgenden benannt als Vermieterin finden auf alle angebotenen Leistungen sowie Angebote Anwendung mit Ausnahme der Vermittlung von Leistungen, die durch Dritte für den Mieter erbracht werden. Alle Leistungen in Bezug auf die Objekte, Fjordhytte-8-57 werden durch Norway-Fjordhytter nur vermittelt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben für diesen Fall auch für den Vertrag Gültigkeit, der durch unsere Vermittlung zwischen dem Mieter und dem Eigentümer bzw. Anbieter des Ferienobjektes abgeschlossen ist. Die AGB von Norway-Fjordhytter gelten dann nur für die Vermittlung.

Der Mieter erkennt mit der Buchung des Ferienobjektes die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Vermieterin bietet Ferienobjekte auf ihrer Homepage norway-fjordhytter.de an. Die Vermieterin versichert, dass sie hierbei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben macht. Die Daten werden von der Vermieterin jeweils aktualisiert.

Bei den Objekten, Fjordhytte-8-57 handelt es sich um solche, die Norway-Fjordhytter vermittelt und nicht selbst vermietet. Bei den Fjordhytten 1-7 handelt es sich um unsere eigenen Objekte von denen wir Eigentümer sind und die wir selbst vermieten. Alle Angaben und Darstellungen hinsichtlich dieser Ferienobjekte (Fjordhytte 8-57) beruhen ausschließlich auf Angaben des Eigentümers bzw. Anbieters. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können und werden nicht von Norway-Fjordhyter überprüft. Norway-Fjordhytter versichert jedoch, dass ihr keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich ergibt, dass die Objektbeschreibung der angebotenen Ferienobjekte unzutreffend ist.

Für den Mieter ist die Übermittlung persönlicher Kontaktdaten zur Buchung oder sonstigen Kontaktaufnahme mit der Vermieterin notwendig. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weiterer anwendbarer gesetzlicher Vorschriften zum Datenschutz. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Mieter hat zugestimmt oder die Vermieterin ist zur Weitergabe an Dritte gesetzlich verpflichtet (z. B. wegen der Zahlung verschiedener Services die direkt vom Mieter an den Eigentümer erbracht werden).

 

§2 - Mietvertrag über Ferienunterkünfte

Die Buchung/Abschluss eines Mietvertrages des vom Mieter gewünschten Ferienobjektes kann online auf der Homepage www.norway-fjordhytter.de erfolgen. Mieter dürfen gerne anrufen und die Buchung oder Bestellung des Ferienobjektes wird telefonisch angenommen.
Online Buchung: Bei Online Buchung gibt der Mieter alle geforderten Daten auf dem Buchungsformular an, klickt dann auf Buchung überprüfen, woraufhin dem Mieter die Buchung nochmals zur Prüfung aufgelistet wird. Der Mieter kann hier gegebenenfalls seine Buchung ändern falls ein Fehler auftritt. Auf dieser Bildschirmmaske ist ein Eingabefeld vorgesehen, in das der Mieter seine besonderen Wünsche eingeben kann, die dann an den Eigentümer der Ferienunterkunft übergeben werden. Wenn der Mieter das Ferienobjekt endgültig kostenpflichtig buchen/bestellen möchte, muss der Mieter den Button "Kostenpflichtig buchen" anklicken. Das war der letzte Schritt und das Ferienobjekt ist jetzt verbindlich bestellt/gebucht.
Mit der Anmeldung (Buchung) eines Ferienobjektes auf der Homepage www.norway-fjordhytter.de bietet der Mieter, der Vermieterin den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. An das verbindliche Angebot ist der Mieter, bis zur schriftlichen Zusage oder Absage der Vermieterin gebunden. Die schriftliche Zusage bzw. Bestätigung erhält der Mieter wenige Minuten nach seiner online Buchung per E-Mail automatisch vom Buchungssystem der Vermieterin zugeschickt.

Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm auf dem Bestellformular angegebene E-Mail Adresse richtig ist, so dass unter dieser Adresse die von Norway-Fjordhytter versendeten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter sicherzustellen, dass trotz eines etwaigen Einsatzes eines Spam Filters alle via E-Mail versendeten Unterlagen von Norway-Fjordhytter empfangen werden können.

Die besonderen Wünsche des Mieters und seiner Mitreisenden nehmen wir gerne entgegen und geben diese an den Eigentümer oder Verwalter der Objekte weiter. Die Erfüllung der Sonderwünsche der Mieter, die nicht durch Norway-Fordhytter berechnet werden, sondern vor Ort beim Eigentümer oder Verwalter in bar bezahlt werden, obliegt ausschließlich dem Eigentümer oder Verwalter der Objekte. Norway-Fjordhytter garantiert für diese nicht und steht auch nicht dafür ein.

Für die von der Vermieterin zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen der Ferienunterkünfte auf der Homepage www.norway-fjordhytter.de, dazugehörige Photos, Preisangaben im Buchungsformular bzw. die Preise in der Objektbeschreibung der Homepage, einschließlich Spezifikation und Preise in der Buchungsbestätigung. Die Vermieterin behält sich jedoch die Korrektur von Rechenfehlern bei Systemabsturz o. ä. vor. Anreiseunterlagen haben generell nur informellen Charakter.
Nach Absendung des Online Buchungsformulars auf der Homepage www.norway-fjordhytter.de, telefonischer Bestellung, oder einer Bestellung per E-Mail durch den Mieter besteht ein 48 stündiges kostenloses Widerrufsrecht für den Mieter. Danach gelten bei Widerruf/Stornierung/Kündigung die Rücktrittsregelungen unter § 7. Wir machen darauf aufmerksam dass nach der freiwilligen, kostenlosen 48 stündigen Kündigungsfrist nach § 312g Abs. 2 Ziff. 9. BGB für ein Ferienobjekt, kein kostenloses Widerrufsrecht für den Mieter besteht. Es gelten bei Widerruf/Stornierung/Kündigung die Regelungen unter § 7 „Reiserücktritt“.

Der buchende Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein, Mitreisende unter 18 Jahren dürfen nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung ihrer Eltern an der Reise teilnehmen.

Die Weitervermietung aller Objekte auf www.norway-fjordhytter.de mit eigener Kalkulation bzw. anderweitige Vermarktung unserer Ferienobjekte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

 

§3 - Preisangaben

Die angegebenen Preise auf der Preisliste der Homepage, Buchungsformular, Mietverträgen und Rechnungen sind Kunden - Endpreise in Euro. Unsere Rechnungsbeträge enthalten keine deutsche Umsatzsteuer (MwSt.) da es sich um nicht im Inland steuerbare Leistungen handelt.

  

§4 - Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung der Vermieterin für den Mietzeitraum, ersichtlich aus dem Web Portal norway-fjordhytter.de , sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung. Angaben in Anreiseunterlagen, außer die der Anreise des Mieters dienen, sind nicht als vertragliche Leistungen zu betrachten.

§5 - Mietzahlung (Ferienwohnungen und Ferienhäuser)

Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung/Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet Mietzahlungen das angegebene Konto der Vermieterin wie folgt zu zahlen.

Anzahlung per Banküberweisung, 20%des Gesamtpreises spätestens 14 Tage nach Buchung.
Restzahlung per Banküberweisung unaufgefordert 28 Tage (4 Wochen) vor dem Anreisedatum.
Wird das Ferienobjekt weniger als 4 Wochen vor Anreise gebucht, so ist der Gesamtbetrag innerhalb 3 Tagen nach Anmietung zur Zahlung fällig. Der Mieter hat zu beachten, dass ohne rechtzeitige Zahlung bzw. rechtzeitigem Geldeingang des Gesamtbetrages auf dem Konto von Norway-Fjordhytter, keinerlei Anspruch auf Nutzung des Ferienobjektes durch den Mieter besteht und eine Schlüsselübergabe vor Ort nicht stattfinden kann.

Leistet der Mieter Anzahlung bzw. Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, so ist der Norway-Fjordhytter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Mieter mit den Rücktrittskosten zu belasten. Davon werden die ersparten Aufwendungen abgezogen, sowie das durch eine anderweitige Verwendung Erworbene.

Akzeptiertes Zahlungsmittel: Banküberweisung. Die Kontodaten erhält der Reisende mit der Buchungsbestätigung/Rechnung/Mietvertrag.

§6 - Umbuchungen/Änderungen

Umbuchung: Nach Buchung eines Ferienobjektes sowie Zusatzleistungen ist eine Umbuchung auf ein anderes Objekt nicht möglich. Wenn der Mieter umbuchen möchte, muss das gebuchte Objekt samt Zusatzleistungen storniert werden und neu angemietet werden. Es fallen hierbei die gültigen Rücktrittsgebühren gem. § 7 an. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes der von Norway-Fjordhytter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erworben werden kann.

Änderungen des Reisezeitraums im gleichen Jahr bei dem vom Mieter angemieteten Objekt können nur gegen Bezahlung einer Bearbeitungspauschale von EUR 20.- pro Änderung durchgeführt werden. Gewünschte Umbuchungen auf ein folgendes Jahr werden wie Stornierungen behandelt.

Vertragsübertragung-Ersatzperson: Der Mieter kann darum bitten, dass statt seiner eine Ersatzperson seine Ferienhausmiete antritt. Tritt eine Ersatzperson an Stelle des Mieters, so übernimmt die Ersatzperson die Rechte und Pflichten des Mietvertrages. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Norway-Fjordhytter nicht später als fünf Tage vor Mietbeginn eine verbindliche Mitteilung mit vollständigem Namen und Adresse des Ersatzmieters vorliegt und dass die Ersatzperson und Mitreisenden den besonderen Erfordernissen genügen, bzw. den gesetzlichen Vorschriften und den behördlichen Anordnungen nichts entgegensteht.


§7 - Reiserücktritt

Rücktritt, Nichtantritt oder Abbruch des Ferienhausaufenthaltes: Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Für den Fall eines Rücktritts, Nichtantritts bzw. Abbruchs durch den Mieter steht der Vermieterin unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Mietpreis eine angemessene Entschädigung zu.

Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes der von der Vermieterin ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Vermieterin durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben kann. Dem Mieter bleibt es unbenommen, der Vermieterin einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen.

Gelingt es der Vermieterin, anstatt des Mieters einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum zu finden, werden unabhängig des Rücktrittstermins des Mieters nur 10% des Mietpreises berechnet.

Der pauschalierte Anspruch der Vermieterin auf Rücktrittsgebühren, Nichtantritt und Abbruch auf den bestellten Ferienhausaufenthalt beträgt:

ab Datum und Uhrzeit des Vertragsabschlusses/Buchung bis 48 h nach Vertragsabschluss/Buchung kostenfreie Stornierung.

2 Tage (48 h) nach Vertragsabschluss/Buchung bis 61 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtpreises
ab 60. Tag bis 35. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
ab 34. Tag bis 2. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt werden 95% des Gesamtpreises berechnet

 

§8 - Rücktritt Vermieterin

Die Vermieterin ist berechtigt, von einer bestätigten Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Versendung der Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Stornierung einer Buchung erfolgt auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich per Post. Für diesen Fall entstehen dem Mieter keine Kosten.

Die Vermieterin kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach dessen Beginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder seine Mitreisenden nach Abmahnung den Aufenthalt nachhaltig stören, sich selbst oder andere gefährden. Dies gilt insbesondere bei einer grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts samt Inventar, Außenanlage oder Motorbootes. Aus denselben Gründen können auch der Objekteigentümer oder dessen Kontaktperson in Absprache mit Norway-Fjordhytter den Mietvertrag nach Beginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bei einer Kündigung des Vertrages behält die Vermieterin den Anspruch auf den Mietpreis unter Anrechnung der genannten Rücktrittspauschale. Dessen Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes, der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben. Dem Mieter bleibt es unbenommen, der Vermieterin einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

§ 9 - Haftung

Die Haftung der Vermieterin wegen Sachschäden ist begrenzt auf den dreifachen Mietpreis, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Vermieterin verursacht wurde. Für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung der körperlichen Integrität (Körperschäden) haftet die Vermieterin im Fall der Fahrlässigkeit bis zu 10.000,00 €. Gelten aufgrund gesetzlicher Regelung für Leistungserbringer der Vermieterin Haftungsbeschränkungen, kann sich die Vermieterin auf diese Haftungsbeschränkungen gegenüber dem Mieter berufen. Soweit die Vermieterin in ihrem Prospekt oder aber in ihrer Internetdarstellung oder in sonstiger Weise auf Leistungen Dritter hinweist, die sie vermittelt, ist die Haftung der Vermieterin für ein Vermittlungsverschulden ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

 

§10 - Übernahme der Ferienunterkunft

Die Ferienunterkunft kann durch den Mieter am Anreisetag zwischen 15.00 und 22:00 Uhr bezogen werden, siehe Objektbeschreibung oder Anreiseunterlagen. Sollte die Ferienunterkunft vor 15.00 Uhr bezugsfertig sein, wird sich die Vermieterin bemühen, dem Mieter vor 15.00 Uhr die Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen.

Ein Bezug der Ferienunterkunft mit ausschließlich minderjährigen Personen ist nicht gestattet, es muss mindestens eine voll geschäftsfähige Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, die Ferienunterkunft beziehen. Über eventuelle Ausnahmefälle muss sich der Mieter mit der Vermieterin im Vorfeld abstimmen.

Dem Mieter wird rechtzeitig vor seiner Anreise mitgeteilt, wie die Schlüsselübergabe und die Betreuung der jeweiligen Ferienunterkunft vor Ort organisiert sind. Die Vermieterin ist berechtigt, die Schlüssel der Ferienunterkunft durch Dritte an den Mieter übergeben zu lassen, die Dritten dürfen keinerlei rechtsverbindliche Erklärungen für die Vermieterin abgeben.

Der Mieter hat die Ferienunterkunft am Abreisetag bis 9,00 bis 10.00 Uhr, sieh Objektbeshreibung, geräumt und gereinigt an die Vermieterin zurückzugeben. Die Rückgabe hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem der Mieter die Ferienunterkunft übernommen hat.

Soweit der Mieter keine von der Vermieterin oder einem Dritten durchzuführende Endreinigung beauftragt hat, ist der Mieter verpflichtet, die Ferienunterkunft in einem Zustand zurückzugeben, der die weitere Vermietung durch die Vermieterin ohne jede Reinigung ermöglicht. Verletzt der Mieter diese Pflicht, hat er der Vermieterin den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

Kommt es zu Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen ist die Vermieterin berechtigt, den jeweiligen Einrichtungsgegenstand auf Kosten des Mieters zu ersetzen. Kommt es aufgrund der von dem Mieter verursachten Beschädigungen des Inventars der Ferienwohnung zur Einschränkung der Weitervermietbarkeit, hat der Mieter den dadurch entstehenden Schaden der Vermieterin zu ersetzen. Die Vermieterin ist verpflichtet, innerhalb 48 Stunden nach Rückgabe der Ferienunterkunft durch den Mieter etwaige Schäden dem Mieter mitzuteilen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienunterkunft möglichst schonend zu nutzen und die den vertraglichen Gebrauch beeinträchtigenden Umstände dem Eigentümer oder dessen Verwalter unverzüglich zu melden.

Bei der Nutzung der Ferienunterkunft sind der Mieter und die mitreisenden Personen verpflichtet, auf andere Mieter innerhalb der Ferienanlage Rücksicht zu nehmen und jede Geräusch- und Geruchsbelästigung zu vermeiden. Insbesondere ist die Einhaltung der Nachtruhe ab 23:00 Uhr zu beachten. Norway-Fjordhytter übernimmt keine Gewähr, dass die Gäste, Mieter und Anwohner in den umliegenden Ferienunterkünften und sonstigen Immobilien diesen Regelungen in jedem Fall Folge leisten. In Ferienzeiten ist damit zu rechnen, dass aufgrund des hohen Gästeaufkommens erhöhte Emissionen (Lärm, Geruch, etc.) auftreten.

 

§11 - Gewährleistung/Schadensersatz

Die Ferienunterkunft wird so gebucht, wie sie sich aus der Objektbeschreibung auf der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Beschreibung des Ferienobjekte auf der Internetseite der Vermieterin beschrieben ist.

Wird der vertragliche Gebrauch der Ferienunterkunft aufgrund von Umständen erheblich beeinträchtigt, die die Vermieterin zu vertreten hat, kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Vermieterin eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne den vertragsgemäßen Gebrauch mindernden Mangel zu beseitigen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder Abhilfe zuvor von der Vermieterin verweigert wurde.

Ein Recht auf Abtretung von Schadensersatz/Gewährleistungsansprüchen des Mieters an Dritte ist ausgeschlossen.

Bei den Objekten, Fjordhytte – 8 bis 57 ist die Mängelrüge die Fristsetzung und eventuelle Gewährleistungsansprüche an den Eigentümer zu richten, da er der Vertragspartner des Mietvertrages ist. Der Mieter wird gebeten, Norway-Fjordhytter von der Mängelrüge und der Mängelbeseitigung zu berichten. Bei Fjordhytte 1-7 ist diese direkt an Norway-Fjordhytter (Fa. Manfred Hitzler) zu richten.

 

§12 - Kontaktaufnahme mit dem Mieter

Der Mieter stimmt zu, dass die Vermieterin mit dem Mieter schriftlich, telefonisch oder per E-Mail in Kontakt tritt, sofern es sich um Angelegenheiten in Zusammenhang auf die gebuchte Ferienunterkunft, die Anfahrt zur Ferienunterkunft, den Aufenthalt in der Ferienunterkunft handelt. Dies können Informationen über Verkehr, Mängel an der Ferienunterkunft oder Beeinträchtigungen im Umfeld der Ferienunterkunft sein.

 

§13 - Sonstiges

Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Ankunft oder verfrühte Abreise wird nicht erstattet oder vergütet. Anreisen nach nach 22 Uhr sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Das Mitbringen von Haustieren ist ohne die schriftliche Vereinbarung mit Norway-Fjordhytter nicht gestattet.

Die Ferienobjekte dürfen nur bis zur maximalen Personenzahl belegt werden.

Zuwiderhandlung bzgl. Mitbringen von Haustieren und Überbelegung bzgl. Personenzahl, zieht die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses und Räumung des Ferienobjektes nach sich.

Unsere Ferienobjekte sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. 

Aushändigung Anreiseunterlagen. Die Reiseunterlagen/Anreiseunterlagen erhält der Mieter nach Überweisung des Gesamtbetrages per E-Mail.

Die Ausstattung des jeweiligen Ferienobjektes steht in der Objektbeschreibung der Homepage www.norway-fjordhytter.de. In den Ferienobjekten müssen Spannbettücher, Überzüge für die Zudecke und Bezüge für die Kopfkissen durch den Mieter mitgebracht werden. Handtücher, Geschirrtücher, Toilettenpapier, Spülmittel usw. muss ebenfalls durch den Mieter mitgebracht werden. Wenn dem Mieter das nicht möglich ist, können bestimmte Leistungen bei den meisten Objekten vorab über Norway-Fjordhytter bestellt werden. Bei einigen Objekten ist dieser Service nicht möglich. Informationen findet der Mieter in der Objektbeschreibung auf der Homepage www.norway-fjordhytter.de. Die Mieter die Bettwäsche, Handtücher usw. anmieten möchten, müssen dies rechtzeitig vor Anreise mit Norway-Fjordhytter abstimmen, damit sichergestellt werden kann, dass Bettwäsche usw. verfügbar ist. Übernachtung in Schlafsäcken im Ferienobjekt ist nicht gestattet.

Passvorschriften: Für EU-Bürger ist für die Einreise nach Norwegen ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich. Für Kinder unter 16 Jahren wird ein eigener Kinderausweis mit Lichtbild benötigt. Wir weisen darauf hin, dass abgelaufene Personalausweise eine Bearbeitungsdauer für die Verlängerung von 3 bis 6 Wochen haben, eventuell auch länger.

Gesundheitsvorschriften: Für die Einreise nach Norwegen sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. Wegen Corona besuchen Sie doch kurz vor Anreise unsere Corona Seite, auf der über Einreise unter Corona Bedingungen aufgeklärt wird. Link siehe hier: https://www.norway-fjordhytter.de/de/informationen/coronavirus-norwegen Im Zweifel sprechen Sie Ihren Arzt an. Wir empfehlen, eine Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung und Reiserücktrittskostenversicherung separat abzuschließen.

Zollvorschriften: Norwegische Zollvorschriften sind streng, kleine Überschreitungen werden streng geahndet. Für die Einhaltung der Zollbestimmungen ist der Mieter der Ferienobjekte selbst verantwortlich. Der Mieter muss sich über die Einfuhrbestimmungen z.B. von Lebensmitteln, Alkohol, Haustieren usw. selbst informieren. Bei Ausreise ist zu beachten, dass Sie sich u.a. an die maximalen Ausfuhrquoten von Fisch halten.

Devisenvorschriften: Für die Einhaltung der Devisenvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Zahlungsmittel in Norwegen ist die Norwegische Krone.

Alle für den Mieter entstehenden Kosten auch Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung o.a. Vorschriften/Informationen resultieren, gehen zu Lasten des Mieters.

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen bei allen angebotenen ist grundsätzlich nicht gestattet und kann auch nicht mit unserer schriftlichen Genehmigung erfolgen. Wir haben das Recht die Entfernung von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zu verlangen. Die Ferienhäuser befinden sich meistens auf Naturgrundstücken. Das bedeutet, dass sich die meisten Grundstücke aus Wald und Heidelandschaft bzw. Wiese bestehen und nicht gemäht werden. Die in Quadratmetern angegebene Grundstücksfläche ist meistens nicht voll, oftmals gar nicht nutzbar.

Der Mieter hat zu beachten, dass aufgrund der Lage der Häuser in der freien Natur mit Insekten zu rechnen ist. Wir übernehmen keine Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters und seiner Mitreisenden in unseren Ferienhäusern. Allergikern empfehlen wir, sich vorab mit ihren behandelnden Ärzten in Verbindung zu setzen.

Bei den angebotenen Ferienobjekten liegt gemäß Objektbeschreibung auf der Homepage pro Objekt mindestens ein Boot im Fjord. Das Boot kann entweder kostenlos oder kostenpflichtig vom Mieter des Ferienobjektes beim Eigentümer/Verwalter angemietet werden. Ob die Benutzung des Bootes kostenpflichtig ist, steht bei der Objektbeschreibung auf der Homepage bzw. Buchungsbestätigung. Das Benzin für das Motorboot muss ausnahmslos vom Gast/Mieter an der Tankstelle auf eigene Rechnung erworben werden.

Der Reisende ist für den verantwortungsvollen und sachgemäßen Umgang mit dem Motorboot während der Mietperiode des Ferienobjektes verantwortlich. Sollte der Reisende noch nie ein Motorboot benutzt haben, muss er sich beim Besitzer/Verwalter des Ferienobjektes melden, der ihm eine Einweisung gibt. Den Anweisungen der Verwalter/Kontaktpersonen/Eigentümer vor Ort und wenn vorhanden den Anleitungen zur Bootsbenutzung in den Anreiseunterlagen ist unbedingt Folge zu leisten, damit Unfälle vermieden werden.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren dürfen das Boot nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Eine Benutzung der Boote ist nur gestattet, wenn die Wellen keine weißen Schaumkronen haben, Paddel an Bord sind, Bootsführer und Mitfahrer nicht alkoholisiert sind und alle Benutzer eine Schwimmweste in der richtigen Größe tragen.

In Norwegen ist es Pflicht eine Schwimmweste zu tragen! Missachtungen dieses Gesetzes werden von der Küstenwache kontrolliert und bestraft. Norway-Fjordhytter besteht darauf, dass jeder der sich im Motorboot befindet eine Schwimmweste anziehen muss. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jedes Jahr schwere Unfälle mit Motorbooten in Norwegen passieren. Schwimmwesten sind im Ferienobjekt in verschiedenen Größen vorhanden. Wenn eine Schwimmweste in Ihrer Größe nicht vorhanden ist, sprechen Sie den Eigentümer oder Verwalter an, bzw. Sie erwerben sich vor Ort die passende Größe auf eigene Kosten.

Für einige der Motorboote ist ein Bootsführerschein erforderlich. Bei der Objektbeschreibung wird bei der Beschreibung des Bootes darauf hingewiesen, ob ein Bootsführerschein benötigt wird. 

Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Vermieterin gültig. 

Aus den vertraglichen Beziehungen zwischen Mieter und Vermieterin findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ist der Mieter Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland, gelten als Gerichtsstand die gesetzlichen Vorschriften.

Hat der Mieter seinen Wohnsitz im Ausland, wird als Gerichtsstand der Sitz der Vermieterin in Deutschland vereinbart.

Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Die Vermieterin nimmt nicht an freiwilligen Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommenden wirksame Regelung zu treffen.

Abweichende Vereinbarungen
Soweit nicht anders bestimmt, darf nicht zum Nachteil des Mieters von bestehenden Vereinbarungen abgewichen werden, auch nicht wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

Angaben zu Ihrem Vertragspartner:


Norway-Fjordhytter
Inhaber: Manfred Hitzler
Anton Bruckner Straße 23
D-89547 Gerstetten
Tel. +49-7323-9537400
Fax +49-7323-9537402
Mobiltelefon +49-1712078990
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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