Einfuhrbestimmungen Norwegen - Zollbestimmungen in Norwegen
Bitte halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen, denn diese werden an der Grenze kontrolliert. Seit März 2016 gibt es in Norwegen bei der Einreise mit der Fähre, sowie an der Grenze nach Schweden wieder Personenkontrollen, dabei wird vom Zoll kontrolliert ob sich Fahrzeugführer an die Zollbestimmungen halten. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist Pflicht. Norwegische Vorschriften sind sehr streng, kleine Überschreitungen werden geahndet und werden in der Regel dem Fahrer des Fahrzeugs angelastet. Für die Einhaltung der Zollbestimmungen ist der Mieter unserer Ferienobjekte selbst verantwortlich. Bei Ausreise ist zu beachten, dass Sie sich auch an die maximalen Ausfuhrquoten von Fisch halten.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.toll.no, http://www.auswaertiges-amt.de, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NorwegenSicherheit.html?nn=332704?nnm=332704
An den bemannten Einreisestellen in Norwegen ist ein roter und ein grüner Ausgang. Die Zollbeamten sind dazu berechtigt, dass sie Personen, Gepäckstücke und Beförderungsmittel untersuchen dürfen. Man muss also wenn gewünscht, die zu kontrollierenden Gepäckstücke selbst ein- und auspacken und die notwendige Auskunft darüber geben.
Der rote Ausgang ist zu wählen, wenn man Waren mit sich führt, die zoll- und steuerpflichtig sind bzw. wenn eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Sollte ein Gepäckstück fehlen oder erst später eintreffen, muss man auch den roten Ausgang nehmen und dem Zoll mitteilen, was sich in den übrigen Gepäckstücken befindet.
Wer den grünen Ausgang nimmt bestätigt hiermit, dass nur zoll-und steuerfreie Ware mitgeführt wird, die keine besondere Einfuhrgenehmigung benötigt. Außerdem kann man den grünen Ausgang wählen wenn man die Waren nicht verkaufen möchte und die vorhandenen Zahlungsmittel den Wert von 25.000 NOK nicht überschreiten. Falls man sich unsicher ist, sollte man den roten Ausgang wählen und besser direkt beim Zoll nachfragen.
Gesundheit: Für die Einreise nach Norwegen sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. Im Zweifel sprechen Sie Ihren Arzt an. Wir empfehlen, eine Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen.
Alkoholeinfuhr
Die Zollbestimmungen für die Alkoholeinfuhr sind strenger als in EU-Ländern und es muss mit Zollkontrollen gerechnet werden. Im Allgemeinen dürfen die eingeführten Waren den Gesamtwert von 6.000 NOK nicht überschreiten.
Es gibt unterschiedliche Kombinationen bei der zollfreien Einfuhr von Alkohol. Es wird unterschieden ob man 18 oder 20 Jahre alt ist, wer über 20 ist, darf Alkohol von mehr als 22%vol. einführen.
Alle Volumenprozentangaben (kurz: %vol.) sind auf den Alkoholgehalt in einem alkoholischen Getränk bezogen.
2 Liter Alkohol mit 2,5%vol bis max. 4,7%vol
1,5 Liter Alkohol mit 4,7%vol bis max. 22%vol
1 Liter Alkohol mit 22%vol bis max. 60%vol
oder
2 Liter Alkohol mit 2,5%vol bis max. 4,7%vol
3 Liter Alkohol mit 4,7%vol bis max. 22%vol
oder
3,5 Liter Alkohol mit 2,5%vol bis max. 4,7%vol
1,5 Liter Alkohol mit 4,7%vol bis max. 22%vol
oder
5 Liter Alkohol mit 2,5%vol bis max. 4,7%vol
Alkohol der einen niedrigeren Alkoholgehalt als 2,5%vol hat, darf unbegrenzt eingeführt werden. Bei allen aufgezählten alkoholischen Gesamtmengen, dürfen 200 Gramm Zigaretten oder 250 Gramm Tabak plus 200 Blatt Zigarettenpapier und Hülsen abgabefrei mitgenommen werden.
Einreise mit Hund oder Haustier – was ist zu beachten?
Vorschriften für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-/EWR-Ländern nach Norwegen. Reisende die mit ihrem Tier aus einem EU-/EWR-Land nach Norwegen reisen, müssen rechtzeitig zum Veterinär oder Tierarzt, damit ihr Haustier alle folgende Anforderungen zur Eineise nach Norwegen erfüllt:
Identifikation/Mikrochip – funktionsfähig.
Tatötwierung nur erlaubt, wenn vor 03.07.2011 gestochen wurde, Identitätsnummer muss überall eingetragen sein,
Gegen Tollwut geimpft sein, das Tier muss vor der Impfung min. 12 Wochen alt sein und die Impfung muss von einem zugelassenen Tierarzt verabreicht werden wobei die Gültigkeitsdauer frühestens nach 21 Tagen beginnt,
Alle Tiere außer Katzen müssen gegen Bandwurmbefall mit Praziquantel oder Epsiprantel behandelt sein, im Zeitraum zwischen 120 und 24 Stunden vor Einreise nach Norwegen,
Im Veterinärzertifikat muss verzeichnet und von einem öffentlichen Veterinär des Heimatlandes unterschrieben sein: der Name des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall an der Grenze müssen alle notwendigen Dokumente unaufgefordert vorgelegt werden, man muss also den roten Ausgang wählen,
Wenn man nicht aus der EU, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommt, gelten andere Anforderungen.
Folgende Hunderassen sind in Norwegen verboten und dürfen nicht eingeführt werden: Verbotene Hunderassen für Einreise nach Norwegen siehe unten!
Pit Bull Terrier,
Amerikanischer Staffordshire Terrier,
Fila Brasileiro,
Tosa Inu,
Dogo Argentino,
Tschechoslowakischer Wolfhund,
sowie Mischlinge dieser Rassen und Mischlinge zwischen Hund und Wolf.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Königlichen Norwegischen Botschaft in Berlin: Klick hier!
Wenn Sie die geforderten Vorgaben des Norwegischen Zolls nicht erfüllen, werden Sie direkt an der Grenze abgewiesen und wieder nach Hause geschickt.
Pass oder Reisepass für Ihre Reise nach Norwegen?
Personalausweis/Reisepass: Für EU-Bürger ist für die Einreise nach Norwegen ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich. Für Kinder unter 16 Jahren wird ein eigener Kinderausweis mit Lichtbild benötigt. Wir weisen darauf hin, dass abgelaufene Personalausweise eine Bearbeitungsdauer für die Verlängerung von 3 bis 6 Wochen haben, manchmal auch länger.
Außerdem erkennen viele norwegische Behörden oder z.B. Banken den Personalausweis nicht an. In diesem Falle empfiehlt es sich einen Reisepass mit sich zu führen auch wenn ein längerer Aufenthalt geplant ist.
Die Europäische Krankenversicherungskarte wird mittlerweile in Norwegen akzeptiert, teilweise werden Sie gefragt die Rechnung zu bezahlen, so ging es uns schon. Ihre Krankenkasse wird Ihnen den Betrag erstatten. Auf jeden Fall ist es empfohlen, eine Reiseversicherung mit Heimtransport abzuschließen.
Warum darf man keine Kartoffeln nach Norwegen einführen?
In Norwegen ist die Einfuhr von rohen Kartoffeln verboten. Der Grund dafür ist, dass sich das Land vor der Ausbreitung von Krankheiten, die durch die Kartoffelschale übertragen werden könnten, schützen möchte. Dies gilt allerdings nicht für eingeschweißte oder gare Kartoffeln. Außerdem gibt es kein Verbot für Kartoffeln, die frei von Krankheitserregern sind, dies muss jedoch eine Laboranalyse bestätigen.
Vorwahl Norwegen
Die Vorwahl Norwegens ist die +47.
Währung Norwegen
Norwegische Krone (NOK). Für die Einhaltung der Devisenvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Zahlungsmittel in Norwegen ist die Norwegische Krone. Nehmen Sie genügend Norwegische Kronen mit, denn der Wechsel von EUR in NOK wird von den meisten Banken in Norwegen nicht mehr angeboten. Die wenigen Banken die diesen Service noch anbieten verlangen sehr hohe Gebühren. Sie können ggf. auch mit Ihrer Kreditkarte und EC-Karte bezahlen.
Norwegische Botschaft
Königlich Norwegische Botschaft
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Honorare Generalkonsulate und Konsulate befinden sich in Bremen, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Kiel, Leipzig, Lübeck, München, Rostock und Stuttgart.